Mietbedingungen für Wohnmobile und Camper

1. Mindestalter des Mieters 21 Jahre mit mind. 2 Jahre Fahrpraxis Führerschein "B"

 

2. Im Fahrzeug dürfen sich grundsätzlich nur volljährige Personen aufhalten. Die Mitnahme von Kindern ist nur unter Beachtung der landesspezifischen Regelungen (insbesondere der Pflicht zur Nutzung von Kindersitzen) zulässig.

 

3.    Kaution: € 1000,- sind in bar bei der Abholung des Fahrzeuges als Kaution zu hinterlegen.
3.1  Die Kaution dient zur Abdeckung des Kasko Selbstbehalts. Die Markise ist in der Kasko NICHT gedeckt!
Durch unsachgemäße Handhabung entstandene Beschädigungen sind durch die Versicherung nicht gedeckt.

 

4. Die Kaution dient zur Abdeckung für Kaskoschäden, Reinigungsmängel, bzw. für Schäden die nicht von der Versicherung

 

gedeckt sind. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe wird diese wieder in voller Höhe zurückerstattet.

 

5. 30 % Anzahlung bei Vertragsabschluss, Rest spätestens 10 Tage vor Reiseantritt.

 

6. Stornogebühren ab Buchungsdatum:

 

7. - bis 8 Wochen vor Übernahme 30 %

 

8. - bis 4 Wochen vor Übernahme 50 %

 

9. - danach 100 % der vereinbarten Mietgebühr

 

10. Für die Abholung und Rückgabe des Wohnmobils verrechnen wir 1 Tag.

 

11. Übernahme am 1. Miettag ab 15.00 Uhr (Ausnahmen nach Rücksprache).

 

12. Rückgabe am letzten Miettag bis 11.00 Uhr (Ausnahmen nach Rücksprache) Bei Nichteinhalten der Rückgabezeit wird pro überzogene Stunde € 50,- verrechnet. Ab 14.00 Uhr werden zusätzlich € 150,- in Rechnung gestellt.

 

13. Reinigung muss vom Mieter durchgeführt werden. Bei verschmutzter Rückgabe verrechnen wir € 120,- Reinigungsgebühr. Geschirr ist vom Mieter zu reinigen. Toilettenanlage ist zu entleeren und zu reinigen, andernfalls wird eine Gebühr von € 120,- verrechnet.

 

14. Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben und müssen vollgetankt wieder retourniert werden (müssen im Gewerbepark Stritzing an der Pink - Tankstelle vollgetankt werden), wird dies nicht beachtet werden die Kraftstoffkosten von der Kaution einbehalten!
14.1 Die Fahrzeuge müssen auch aussen an vorher genannten Tankstelle gereinigt werden.
 
15. In allen Fahrzeugen gilt absolutes Rauchverbot, sollten Rauchgerüche vorhanden sein, wird eine zusätzliche Reinigungspauschale von € 250,- verrechnet.

 

16. Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug schonend und sachgemäß zu verwenden (insbesondere gehören hierzu die Kontrolle des Öls und Wasserstands, sowie des Reifendrucks).

 

17. Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug sorgfältig gegen Diebstahl, Vandalismus und Beschädigungen zu sichern.

 

18. Fahrten in Kriegsgebiete sind unzulässig.

 

19. Sonstige Kosten wie Camping-, Stellplatz-, Park-, Maut-, Kraftstoff oder Strafkosten gehen zu Lasten des Mieters.

 

20. Die Mitnahme von Haustieren muss vor Übergabe dem Vermieter schriftlich gemeldet werden. Die Möglichkeit der eigenen Reinigung durch den Mieter entfällt und es werden Reinigungskosten von € 200,- verrechnet.

 

21. Der Vermieter ist berechtigt die Herausgabe des Fahrzeugs zu verweigern, wenn nicht spätestens zum vereinbarten Abholtermin die Gesamtmiete und die Kaution bei ihm eingegangen ist.

 

22. Der Mieter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (z.B. Drogen, Alkohol, Höhe, Breite, Überladen des Fahrzeuges) die, die Fahruntüchtigkeit beeinflussen Persönlich!

 

23. Zur Vermeidung von Beschädigungen der Markise, die NICHT in der Kaskoversicherung gedeckt ist gilt folgendes zu beachten:

 

1. Die Markise nie in ausgefahrenen Zustand unbeaufsichtigt lassen(Nacht)!

 

2. Bei Regen, starkem Wind bzw. Unwettern muss sie eingefahren werden.

 

3.Bei Nichtbeachtung und da hergehenden Schäden können die Reparaturkosten 1000€ überschreiten.

 

24. Keine Fahrten in Gebieten die von der Versicherung nicht gedeckt sind z. B.: Krisengebiete. Bei Fahrten in diese Gebiete haftet der Mieter für etwaige Schäden.

 

25. Bei Unfall oder Panne sind wir sofort unter der Nummer von MO-FR 07248 63701 zu informieren, ansonst ist in jedem unserer Fahrzeuge eine Notfallnummer hinterlegt.