AGB

Nebel Handels GmbH AGB

 

1.  Allgemeines

 

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen gemeinsam mit den Buchungsdetails zum ausgewählten Angebot und den besonderen Mietbedingungen des ausgewählten Wohnmobilanbieters die vertragliche Grundlage zwischen dem Kunden und der Nebel Handels GmbH für alle Anmietungen von Wohnmobilen über die Internetseite www.campingtraum.at dar. 

 

Sofern die Buchungsdetails oder besonderen Mietbedingungen Regelungen enthalten, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die Regelungen der Buchungsdetails und besonderen Mietbedingungen vor. 

  

2.

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit hier im Internet unter www.campingtraum.at eingesehen, ausgedruckt oder gespeichert werden.

 

3.

Das Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Die Nebel Handels GmbH behält sich vor, Anfragen von Unternehmen abzulehnen.

 

4.

Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen (sowie Buchungsdetails oder besonderen Mietbedingungen) von der Nebel Handels GmbH. Abweichende oder entgegenstehende Fremd-AGB des Kunden werden nicht Gegenstand des Vertrages. 

 

2. Vertragsschluss

 

Ein Mietvertrag kommt zustande, wenn der Mieter das Mietangebot innerhalb der Gültigkeitsfrist unterschrieben an den Vermieter übermittelt und die Anzahlung innerhalb der Zahlungsfrist leistet. Eine Bestätigung über das Zustandekommen des Mietvertrages durch den Vermieter ist in diesem Fall nicht erforderlich. Das gesendete Mietangebot mit angeführter Gültigkeitsfrist ist bis zu diesem darauf angeführtem Datum gültig! Die Anzahlung muss innerhalb der Gültigkeitsfrist des Mietangebotes an den Vermieter auf dessen angegebenen Konto überwiesen sein. Im Falle der Übermittlung des unterschrieben Mietvertrages, rechtzeitig oder nicht rechtzeitig und Nicht-Leistung der Anzahlung, ist der Vermieter berechtigt, das Zustandekommen des Mietvertrages auch nachträglich zu bestätigen, wenn ihm durch die Reservierung des Wohnmobils ein potentieller Schaden entstanden ist, weil das Wohnmobil während des vorgesehenen Mietzeitraum nicht an einen anderen Mieter vermietet worden ist. Zu einer dann eventuell auch erst nachträglichen Übergabe des Wohnmobils ist der Vermieter nur nach Erhalt des vollen Mietpreises und der Kaution verpflichtet.

 

3. Fahrzeug und Ersatzfahrzeug

 

1.

Die Reservierung des gemieteten Fahrzeugs gilt nur für die Fahrzeuggruppe, nicht für einen bestimmten Fahrzeugtyp. 

 

2.

Sollte das reservierte Fahrzeug aus irgendeinem für den Vermieter unvorhersehbarem Grund (Unfall, Diebstahl, technische Gebrechen etc.) nicht verfügbar sein, so behält sich der Vermieter vor, die Haftbarkeit mit der Rückerstattung aller eingezahlten Gelder abgegolten zu haben. Der Mieter hat in solchen Fällen keinerlei Ersatzansprüche an den Vermieter zu stellen.

 

4. Nutzungsdauer

 

1.

Der Kunde ist berechtigt, das Fahrzeug für die vertraglich vereinbarte Dauer zu nutzen. Er ist verpflichtet, sich vorab über die Abhol- und Rückgabezeiten (insbesondere Öffnungszeiten und Ruhetage/Feiertag) zu informieren. Eine spätere Abholung oder frühere Rückgabe des Fahrzeugs ist im Einzelfall möglich, muss aber vom Kunden individuell angefragt und von der Nebel Handels GmbH schriftlich bestätigt werden. 

 

2.

Soweit die Angaben im Rahmen des Buchungsprozesses oder die  besonderen Mietbedingungen keine abweichende Regelung enthalten, zählt der Tag der Fahrzeugübernahme und der Tag der Rückgabe jeweils als ein halber Miettag.

 

3.

Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach schriftlicher Zustimmung der Nebel Handels GmbH oder mündlich mit Herrn Nebel zu vereinbaren.

  

4.

Gibt der Kunde das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, ist die Nebel Handels GmbH berechtigt, für den über die Vertragsdauer hinausgehenden Zeitraum der Vorenthaltung ein Nutzungsentgelt in Höhe des gültigen Mietzinses zu verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche von der Nebel Handels GmbH bleiben davon unberührt. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer haftet der Kunde in vollem Umfang nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

 

5.

Rückgaben des Fahrzeugs vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit haben keine Verringerung der vereinbarten Miete zur Folge.

 

5. Zahlung und Kaution

 

1.

30 % Anzahlung in Bar oder per Bankomatkarte/Kreditkarte bei Vertragsabschluss. Der restliche Betrag von 70 % ist spätestens 10 Tage vor Reiseantritt zu bezahlen. Die Kaution in der Höhe von € 1000,- ist bei Übergabe in Bar zu hinterlegen. Stellt der Mieter das Wohnmobil am Ende der vereinbarten Mietdauer in einwandfreiem Zustand zurück, wird die Kaution nach durchgeführter  Reinigung (spätestens nach einem Werktag) zurückerstattet.

  

2.

Sofern die Bezahlung nicht erfolgt (beispielsweise aufgrund fehlendem Verfügungsrahmen oder Verweigerung der Zahlung durch das ausgebende Institut), ist die Nebel Handels GmbH nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zur Nacherfüllung, berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder die Buchung zu stornieren. Es finden die Stornobedingungen dieser AGB bzw. der besonderen Mietbedingungen Anwendung. 

 

3.

Der Kunde verpflichtet sich, der Nebel Handels GmbH eine Änderung seiner Rechnungsanschrift nach Abschluss des Mietvertrages und bis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Daneben verpflichtet sich der Kunde, den Namen und die Adresse eines berechtigten oder unberechtigten Fahrers des Fahrzeuges mitzuteilen, sofern die Nebel Handels GmbH an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, insbesondere bei Schadensfällen des Fahrers.

 

6. Rücktritt/Stornierung/Umbuchung

 

1.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht vorgesehen ist. 

 

2.
Stornogebühren ab Buchungsdatum:
- bis 8 Wochen vor Übernahme 25 %
- bis 4 Wochen vor Übernahme 50 %
- danach 100 % der vereinbarten Mietgebühr

 

-Auf Ihren Wunsch bieten wir gerne eine Stornoversicherung an.

 

7. Fahrzeugübergabe und Fahrzeugrückgabe

 

1.

Das Fahrzeug ist zu dem jeweils vereinbarten Termin (mit Beachtung der Uhrzeit) an der im Vertrag benannten Wohnmobilstation zu übernehmen und zurück zu geben (vgl. dazu auch oben Ziffer V).

 

2.

Bei Fahrzeugübergabe sind ein Reisepass und Führerschein im Original vorzulegen. Die Anforderungen an das Mindestalter  von 21 Jahren  des Fahrers sowie mind. 2 Jahre Fahrpraxis mit Führerschein B. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass nur Personen das Mietfahrzeug führen, die bei der Buchung angegeben wurden, dies bestätigt wurde und diese die vorgenannten Bedingungen erfüllen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Fahrer vor Ort in den Mietvertrag eingetragen werden, da dies eine Voraussetzung für die Zulässigkeit weiterer Fahrer ist. Die Nebel Handels GmbH weist darauf hin, dass in vielen Fällen der Besitz eines internationalen Führerscheins zwingend notwendig ist.

Eine Vorlage eines gültigen Führerscheins durch den Kunden und/oder den/die Fahrer bei Anmietung und/oder im Zeitpunkt der Übernahme ist Voraussetzung für die Übergabe des Wohnmobils. Kommt es infolge fehlender Vorlage des Führerscheins zu einer verzögerten Übernahme, geht dies zu Lasten des Kunden. Kann weder im vereinbarten Übernahmezeitpunkt noch innerhalb einer angemessenen Nachfrist der Führerschein vorgelegt werden, ist die Nebel Handels GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Es finden die Stornobedingungen der Ziffer VI. Anwendung.

 

3. 

Der Kunde verpflichtet sich, gemeinsam mit der Nebel Handels GmbH bei der Fahrzeugübernahme das Mietfahrzeug auf seinen vertragsgemäßen, schadensfreien Zustand sowie auf die richtige Angabe des Tankstandes und sonstiger Füllstände, auf die Angabe zur Sauberkeit und auf das Vorhandensein von Zubehör und ggf. Umwelt-/Mautplakette hin zu überprüfen. Die durch den Kunden festgestellten Schäden, Fehlteile, Verschmutzungen und ungenügende Füllstände sind vor Fahrtantritt gegenüber der Nebel Handels GmbH anzuzeigen und werden durch diese auf dem Übergabeprotokoll vermerkt. Der Kunde hat sich in eigener Verantwortung, insbesondere hinsichtlich seiner Haftung bei Verlust von Ausstattung oder Schäden am Fahrzeug, vom Zustand des Fahrzeugs und der Übereinstimmung mit der Checkliste gründlich zu überzeugen. Durch seine Unterschrift erkennt er den protokollierten und vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs an. Auch bei Rückgabe des Fahrzeugs wird ein Protokoll erstellt. Diese beiden Protokolle sind Bestandteile des Mietvertrages.

 

4.

Soweit in den besonderen Mietbedingungen keine abweichende Regelung getroffen wird, verpflichtet sich der Kunde, das Fahrzeug zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt vollgetankt, unbeschädigt, von innen und aussen gereinigt (im Gewerbepark Stritzing an der Pinktankstelle) und in protokolliertem Zustand (lt. Übergabeprotokoll) an der vertraglich vereinbarten Station zurückzugeben. 

 

5.

Sofern die besonderen Mitbedingungen keine abweichende Regelung enthalten, gilt bei einer Übergabe eines nicht gereinigten Fahrzeugs folgendes: Hat der Kunde bei Rückgabe des Fahrzeugs die Toilette nicht geleert und/oder nicht gereinigt, wird eine Pauschale von je 120 € fällig. Geschirr ist vom Mieter zu reinigen. Der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, bleibt dem Kunden unbenommen. Ist das Fahrzeug bei Rückgabe innen und oder aussen nicht oder ungenügend gereinigt, werden darüber hinaus die tatsächlich anfallenden Reinigungskosten, mindestens jedoch 120 € berechnet. Der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, bleibt dem Kunden unbenommen.

 

6.
In allen Fahrzeugen gilt absolutes Rauchverbot, sollten Rauchgerüche vorhanden sein, wird eine zusätzliche Reinigungspauschale von € 250,- verrechnet.

 

8. Versicherung

 

Im Hinblick auf die Versicherungen gelten die in den Buchungsbedingungen und besonderen Mietbedingungen spezifizierten Bedingungen.

  

9. Verhalten bei Unfall

 

Soweit in den besonderen Mietbedingungen keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden, gelten folgende Verhaltensweisen bei Unfall: Der Kunde / Fahrer hat nach einem Unfall oder bei einem Brand-, Entwendungs-, Wild- oder sonstigem Schaden unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und die Nebel Handels GmbH zu verständigen. Der Kunde /Fahrer darf sich solange nicht vom Unfallort entfernen, bis er seiner Pflicht zur Aufklärung des Geschehens und zur Feststellung der erforderlichen Tatsachen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nachgekommen ist. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, so hat der Kunde dies gegenüber der Nebel Handels GmbH nachzuweisen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Daneben hat der Kunde die Nebel Handels GmbH  unverzüglich über alle Einzelheiten des Unfall- oder Schadensereignisses, auch bei geringfügigen Schäden, schriftlich zu informieren. Der Unfall-/Schadensbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Schadenersatzansprüche anderer Unfallbeteiligter dürfen nicht anerkannt werden. Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind ebenfalls unverzüglich der Nebel Handels GmbH mitzuteilen.

  

10. Verhalten bei Schadensfall

 

Soweit in den besonderen Mietbedingungen keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden, gelten folgende Verhaltensweisen bei einem Schadensfall wie beispielsweise einem Defekt an der Toilette oder Wassereintritt bei Regen. Der Kunde verpflichtet sich, sich bei Auftreten eines Schadens (auch bei geringfügigen Schäden) unverzüglich telefonisch mit der Nebel Handels GmbH in Verbindung zu setzen und den Schaden zu melden. Zur Dokumentation und zur Ermöglichung von Rückfragen verpflichtet sich der Kunde darüber hinaus, der Nebel Handels GmbH unverzüglich über alle Einzelheiten des Schadensereignisses, auch bei geringfügigen Schäden, schriftlich zu informieren und dabei auch Datum und Zeit der telefonischen Schadensmeldung anzugeben. Soweit die Mietbedingungen weitere Anweisungen für Schadensfälle enthalten, sind diese einzuhalten. 

  

11. Haftung des Kunden

 

1.

Sofern eine Haftungsbeschränkung auf den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt vereinbart wurde, gilt dies nicht für vom Kunden vorsätzlich verursachte Schäden. In diesem Fall haftet der Kunde in voller Schadenshöhe. Gleiches gilt, wenn der Kunde eine Verletzung im Hinblick auf die Angaben zu Mindestalter des Fahrers, zur Fahrzeugübergabe und Fahrzeugrückgabe sowie Verhalten bei Unfall oder Schadensfall geregelten Vertragspflichten vorsätzlich begeht. In diesen Fällen haftet der Kunde in voller Schadenhöhe für alle von ihm zu vertretenden Schäden.

 

2.

Private Fahrzeuge die der Mieter während der Mietdauer auf unserem Videoübwachten Gelände abstellt, sind NICHT über uns versichert, die bezieht sich auf höhere Gewalt (Hagel, Sturm, ...) sowie Vandalismus (Diebstahl, Sachbeschädigung, ....)

Zudem sind auch Kundenahrzeuge die zur Reparatur auf unserem Gelände verweilen nicht versichert und der Kunde haftet für sein Fahrzeug!

 

 

3.

Für Schäden am Fahrzeug oder an Dritten durch die mitgeführten Tiere haftet der Kunde.

  

4.

Der Kunde verpflichtet sich, die Nebel Handels GmbH im Hinblick auf alle während der Nutzung des Mietfahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, die er zu vertreten hat, in vollem Umfang von der Haftung freizustellen.

 

12. Obliegenheiten des Kunden

 

1.

Das Fahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen – nur vom Kunden selbst bzw. den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden. Der Kunde muss persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Die Nebel Handels GmbH kann vor einer Herausgabe des Wohnmobils die Vorlage des Originalführerscheins und/oder Personalausweises verlangen. 

  

2.

Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (insbesondere die regelmäßige Kontrolle des Öl- und Wasserstandes sowie des Reifendruckes, ausschließliche Verwendung des vorgeschriebenen Kraftstoffes), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Sofern ein Lenkradschloss vorhanden ist, muss dies beim Verlassen des Fahrzeuges eingerastet sein. Der Kunde hat beim Verlassen des Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, dass sich das Mietfahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung kann zu einem Entfallen oder zur Einschränkung des Versicherungsschutzes führen. 

 

3.

Folgende Aktivitäten sind ohne schriftliche Sondergenehmigung untersagt: Die Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests;  Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen Gefahrstoffen, bzw. Stoffen, die eine Gefahr für das Fahrzeug oder die Passagiere darstellen, Begehung oder Beteiligung an Zollverstößen oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind;  die Weitervermietung , Weitergabe oder Leihe; gewerblichen Personen- oder Fernverkehrsbeförderung; Fahrschulübungen, Geländefahrten; Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenem Gelände.

 

4.

Fahrten in oder in der unmittelbaren Nähe zu Kriegsgebieten sind unzulässig. Fahrten in ein anderes Land als dem, sind nur zulässig, wenn eine schriftliche Genehmigung von der Nebel Handels GmbH vorliegt oder die besonderen Mietbedingungen eine entsprechende Berechtigung enthalten. Sofern eine Fahrt über Landesgrenzen hinweg zulässig ist, muss sich der Kunde über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer eigenständig informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einhalten. Die Nebel Handels GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Fahrten mit Fähren und Schiffen der Versicherungsschutz für Wasserschäden teilweise eingeschränkt ist. 

 

5.

Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wiederherzustellen, dürfen vom Kunden bis zu einer Höhe von 75 € ohne vorherige Genehmigung der Nebel Handels GmbH bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Eine schriftliche Schadensmeldung ist gleichwohl erforderlich. Die Erstattung der dadurch angefallenen und genehmigten Reparaturkosten leistet die Nebel Handels GmbH nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, und sofern der Kunde nicht für den der Reparatur zugrunde liegenden Defekt den Vorgaben der Mietbedingungen entsprechend haftet. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der Austauschteile/Altteile erforderlich, sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Kunde die Pflicht, die Austauschteile/Altteile der Nebel Handels GmbH vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar ist.

 

6.

Der Kunde darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen sowie das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen.

 

7.

Haustiere dürfen nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von der Nebel Handels GmbH und nur in dafür geeigneten Fahrzeugen mit vom Kunden zu stellenden, zulässigen Sicherungsvorrichtungen mitgenommen werden. Für die Einhaltung der entsprechenden Tierschutz-, Beförderungs-, Impf- und Transit- und Einreisebestimmungen ist der Kunde verantwortlich. Die Mitnahme von Tieren kann zu einer kostenpflichtigen Sonderreinigung führen, insbesondere wenn das Fahrzeug nach Tier riecht, oder Tierhaare/-ausscheidungen vorzufinden sind. Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung/Zuwiderhandlung entstehen sowie der Nebel Handels GmbH entgangene Gewinn durch die zeitweise Nichtvermietbarkeit gehen zu Lasten des Kunden.

 

8.

In dem Fahrzeug dürfen sich grundsätzlich nur volljährige Personen aufhalten. Die Mitnahme von Kindern ist nur unter Beachtung der landesspezifischen Regelungen (insbesondere der Pflicht zur Nutzung von Kindersitzen) nur dann zulässig, wenn dies in den Mietbedingungen ausdrücklich erlaubt wird oder die Nebel Handels GmbH dies schriftlich bestätigt. Sofern der Kunde das Fahrzeug mit Kindern nutzen möchte, ist er verpflichtet, vor einer Buchungsanfrage zu prüfen, ob dies zulässig ist. Die Nebel Handels GmbH steht für entsprechende Anfragen zur Verfügung. 

 

14. Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung

 

1.

Für die Nebel Handels GmbH ist es selbstverständlich, dass personenbezogene Daten vertraulich behandelt werden und dabei alle einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzrechts berücksichtigt werden. Im Folgenden wird erläutert,  welche Daten im Rahmen der Buchung verarbeitet werden. Mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen willigt der Kunde in die Speicherung und Nutzung der Daten in dem im Folgenden dargelegten Umfang ein.

    

15. Urheberrecht

 

1.

Alle auf diesem Internet-Angebot verwendeten Texte und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Veröffentlichung sind nur mit Genehmigung erlaubt.

 

2.

Die Nebel Handels GmbH behält sich das Recht vor, die Website jederzeit zu ändern.

 

Stand: 24.05.2022